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Vorsorge statt Betreuung

In gesunden Tagen an morgen denken und selbst bestimmen, wer für mich entscheidet.

Jeden von uns kann es ganz unerwartet und unvorhersehbar treffen!
Durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen und Persönliches eigenständig zu erledigen.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen dafür bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Die Vollmacht bezieht sich auf bestimmte Aufgabenbereiche, beispielsweise auf die Unterstützung in gesundheitlichen, Wohnungs- oder Behördenangelegenheiten. Voraussetzung ist, dass Sie volles Vertrauen zur bevollmächtigten Person haben und bei der Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sind. Es ist möglich, eine wirksame Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen.

weiterführende Informationen

Formular Vorsorgevollmacht