Verfahren des Bauordnungsamtes und der amtsfreien Gemeinden/Städte und Ämter als Sonderaufsichtsbehörden:
Weitere Verfahren:
Die Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beträgt derzeit mindestens einen Monat. Zur Vermeidung von zusätzlichem Verwaltungsaufwand wird gebeten innerhalb der Monatsfrist auf Nachfragen zu verzichten.