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Der Landkreis Havelland stellt schulische Räume und Sportstätten sowie deren Ausstattung der nachfolgend aufgeführten Schulen Dritten zur Verfügung:

  • Oberstufenzentrum Havelland, Schulteil Friesack
  • Oberstufenzentrum Havelland, Schulteil Rathenow
  • Oberschule Kooperationsschule Friesack
  • Marie-Curie-Gymnasium, Dallgow-Döberitz
  • Schule "Am Akazienhof" Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen, Falkensee
  • Regenbogenschule - Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen, Nauen
  • Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen "Johann-Heinrich Pestalozzi", Rathenow
  • Havellandschule - Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung", Markee
  • Förderschule "Spektrum" Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung", Rathenow

Die Nutzung ist beim Landkreis Havelland zu beantragen.

An wen wende ich mich?

Landkreis Havelland Schulverwaltungsamt

  • Herr Rico Jörn
  • Platz der Freiheit 1
  • 14712 Rathenow
  • Telefon: 03385 551-4521
  • Telefax: 03385 551-34521
  • E-Mail schreiben

Welche Vordrucke/Formulare benötige ich?

Die Antragstellung erfolgt formlos.

Welche Gebühren/Entgelte/Auslagen kommen auf mich zu?

Für das Verwaltungsverfahren der Genehmigung der Nutzung sowie der Festsetzung der Nutzungsgebühren werden keine Gebühren/Entgelte erhoben.

Für die Nutzung von schulischen Räumen und Sportstätten sowie deren Ausstattung des Landkreises Havelland sind Gebühren gemäß § 11, geregelt in der Nutzungs- und Gebührensatzung für schulische Räume und Sportstätten des Landkreise Havelland, zu entrichten.
Ausgenommen davon sind die im § 10 genannten Veranstaltungen, Organisationen und Vereine des Landkreises Havelland, für denen eine Gebührenbefreiung festgelegt wurde.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

Nutzungs- und Gebührensatzung für schulische Räume und Sportstätten des Landkreises Havelland vom 28. November 2005 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Havelland Nr. 20/2005 vom 15.12.2005), geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 26. März 2012 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Havelland Nr. 08/2012 vom 11.04.2012).

 

Zum besseren Verständnis hier die LESEFASSUNG dieser Satzung