Landkreis & Verwaltung
Arbeit & Leben
Wirtschaft & Verkehr
Umwelt & Landwirtschaft

Wahl der Landrätin / des Landrates am 26. Mai 2024

Am 26. Mai 2024 wählt der Landkreis Havelland seine Landrätin bzw. seinen Landrat. Das ist der Termin für die Hauptwahl. Eine ggf. erforderlich werdende Stichwahl findet am 9. Juni 2024 statt, zusammen mit den Europa- und Kommunalwahlen.

Beim Landrat handelt sich um das oberste Verwaltungsamt des Landkreises, sozusagen die Chefebene der Kreisverwaltung, einer Behörde mit über 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem jährlichen Haushaltsvolumen von annähernd 500 Millionen Euro.

Der Landrat ist Leiter der Kreisverwaltung. Er vertritt den Landkreis und ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit.  Da der Landrat direkt von der Bürgerschaft gewählt wird, kommt ihm ein erhebliches politisches Gewicht zu. Er ist politisches Sprachrohr des Kreises gegenüber der Öffentlichkeit, den Bürgermeistern und Amtsdirektoren und der Landesregierung. Obwohl er in erster Linie ausführendes Organ der Beschlüsse des Kreistages ist, kann der Landrat die Geschicke des Landkreises stark beeinflussen. Er benötigt für eigene Initiativen oder zur Durchsetzung seiner politischen Ziele jedoch immer eine Mehrheit im Kreistag.

Zudem ist der Landrat Aufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und damit beispielsweise zuständig für Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister und Amtsdirektoren. Als untere allgemeine Landesbehörde ist er auch in die Verwaltungshierarchie des Landes eingebunden.

Schließlich sitzt der Landrat in Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen von Unternehmen, an denen der Kreis beteiligt ist.

Dienstvorgesetzter der Landrätin oder des Landrates ist der Kreistag.

Der Landrat wird direkt von den Bürgern eines Landkreises per Mehrheitswahl für acht Jahre gewählt. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erhält oder im zweiten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner dieser Direktwahl muss aber zusätzlich ein Quorum erfüllen: diese Mehrheit muss mindestens 15% der wahlberechtigten Personen umfassten, andernfalls wählt der Kreistag die Landrätin bzw. den Landrat.

Wählen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz im Landkreis Havelland haben. Das Mindestalter der Kandidaten liegt bei 18 Jahren, ein Höchstalter gibt es nicht. Sie müssen ihren ständigen Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Wahlvorschläge müssen spätestens am 21. März 2024 um 12 Uhr beim Kreiswahlleiter eingehen.

 

Wahlbekanntmachung Amtsblatt 24/2023

Korrektur der Wahlbekanntmachung - Sitzung des Kreiswahlausschusses (Amtsblatt 07/2024)

 

Weitere Informationen:

https://www.politische-bildung-brandenburg.de/themen/landraete-brandenburg

 

Stimmzettel für die Landratswahl

 

Informationen für Kandidaten:

Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) vom 26. September 2023

Das Schreiben informiert zwar über die Aufstellung von Kandidaten für die Kommunalwahl. Dessen Inhalt gilt im Wesentlichen aber auch für die Aufstellung von Kandidaten für die Landratswahl.

Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Kreiswahlausschusses für die Wahl des Landrates des Landkreises Havelland am 26.05.2024

Datum: 27.03.2024
Beginn: 16:20 Uhr
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal der Kreisverwaltung, 2. OG, Raum 218, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow


Tagesordnung:


1.  Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit des Kreiswahlausschusses.
2.  Bestimmung eines Schriftführers.
3.  Verpflichtung der Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung des Ehrenamtes und zur
Verschwiegenheit.
4.  Bericht des Stellvertretenden Kreiswahlleiters über das Ergebnis der Vorprüfung der
eingereichten Anzeigen von Listenvereinigungen zur Beteiligung an der Kreistagswahl;
Anhörung der erschienenen Vertreter der Beteiligten an einer Listenvereinigung; Beschluss
des Kreiswahlausschusses gemäß § 35 Abs. 4 BbgKWahlV, welche Listenvereinigungen ihre
Beteiligung ordnungsgemäß angezeigt haben.
5.  Bericht des Stellvertretenden Kreiswahlleiters über das Ergebnis der Vorprüfung der
eingereichten Wahlvorschläge zur Landratswahl gemäß § 36 i.V.m. §§ 83 und 63 BbgKWahlG,
Anhörung der erschienenen Vertrauensleute.
6.  Verkündung der Entscheidung des Kreiswahlausschusses sowie Hinweis auf den Rechtsbehelf
nach § 37 Abs. 5 BbgKWahlG i.V.m. § 38 Abs. 8 BbgKWahlV durch den Stellvertretenden
Kreiswahlleiter.
7.  Schließen der Sitzung.


Die Sitzung ist öffentlich. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung.