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Lernmittelverordnung

Das für Bildung zuständige Ministerium hat in der Lernmittelverordnung des Landes Brandenburg Grundsätze der Bereitstellung von Lernmitteln und insbesondere die Höhe der von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern aufzubringenden Kosten (Eigenanteil) geregelt.

Der Landkreis Havelland stellt die Lernmittel für die Schulen in seiner Trägerschaft im notwendigen gesetzlichen Umfang zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern werden grundsätzlich von der jeweiligen Schule über die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffenden Schulbücher und die darüber hinaus selbst zu beschaffenden Arbeitsmaterialien (z. B. auch Arbeitshefte) informiert.

Für die Schülerinnen und Schüler in den Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises Havelland werden die Schulbücher grundsätzlich zentral durch die Schulverwaltung beschafft. Die Erhebung des jeweiligen Eigenanteils erfolgt von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern per Bescheid.

Eine Befreiung vom Eigenanteil oder eine Ermäßigung kann für die Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Havelland beim Schulverwaltungsamt des Landkreises Havelland beantragt werden.

Hinweis

Für die Schülerinnen und Schüler, die Schulen besuchen, die sich nicht in Trägerschaft des Landkreies Havelland befinden, ist die Befreiung vom Eigenanteil oder eine Ermäßigung direkt beim entsprechenden Schulträger zu beantragen. Eine Zuständigkeit des Landkreies Havelland liegt hier nicht vor. Regelungen und Modalitäten zur Erhebung des Eigenanteils werden grundsätzlich vom zuständigen Schulträger getroffen.

Für Schulen in Trägerschaft der Gemeinden und Ämter  trifft diese Regelung die zuständige Verwaltung des Schulträgers der jeweiligen Schule.

Für Schulen in Trägerschaft des Landkreises  trifft diese Regelung, wie nachfolgend dargestellt, der Landkreis Havelland.

An wen wende ich mich?

  • Landkreis Havelland - Schulverwaltungsamt - Frau Eileen Rozycki
  • Platz der Freiheit 1
  • 14712 Rathenow
  • 03385 551-4523
  • 03385 551-34523
  • E-Mail schreiben

Welche Vordrucke/Formulare benötige ich?

Die Antragstellung auf eine Befreiung vom Eigenanteil bzw. auf Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Havelland erfolgt auf dem Antragsformular, das gleichzeitig die aus Datenschutzgründen notwendige Einwilligungserklärung umfasst. Die Datenschutzhinweise können eingesehen werden.

Welche Gebühren/Entgelte/Auslagen kommen auf mich zu?

Für das Verwaltungsverfahren zur Festsetzung des jeweiligen Eigenanteils bzw. zur Befreiung vom Eigenanteil oder zur Ermäßigung des Eigenanteils werden keine Gebühren/Entgelte erhoben.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

§ 111 BbgSchulG  (Lernmittelfreiheit nach Brandenburgischem Schulgesetz)

§ 12 LernMV  (Eigenanteil lt. Lernmittelverordnung) i. V. m. § 14 Abs. 4 BbgSchulG  (Zulassung von Lernmitteln)

Was muss ich noch beachten?

Der Antrag auf Befreiung bzw. Ermäßigung  ist für Schülerinnen und Schüler in Schulen in Trägerschaft des Landkreises Havelland komplett auszufüllen und zu unterschreiben.

Vom Eigenanteil befreit wird, wer

  • am 1. August des jeweiligen Schuljahres Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch, Kapitel 3 ist,
  • am 1. August des jeweiligen Schuljahres Empfänger von Arbeitslosengeld II ist,
  • am 1. August des jeweiligen Schuljahres Empfänger von Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, Kapitel 3, Abschnitt 2 ist,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält,
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, Kapitel 3, Abschnitt 2 oder dem Zwölften Sozialgesetzbuch, Kapitel 3 bezieht.

Wichtig ist, dass die Schülerin oder der Schüler selbst Empfänger einer dieser Leistungen ist. Die entsprechenden Leistungsbescheide zum Stichtag 1. August des betreffenden Schuljahres sind im Schulsekretariat oder im Schulverwaltungsamt zur Einsicht vorzulegen. Alternativ kann freiwillig eine Kopie des Bescheides beim Schulverwaltungsamt eingereicht werden.

Eine Ermäßigung des Eigenanteils kann gewährt werden, wenn mindestens drei Kinder einer Familie eine Schule besuchen. Die Ermäßigung um die Hälfte erfolgt dann für das dritte und jedes weitere Kind.  Für die Ermäßigung des Eigenanteils sind formlose Schulbescheinigungen der älteren Kinder der Familie, die eine Schule besuchen, einzureichen.