Landkreis & Verwaltung
Arbeit & Leben
Wirtschaft & Verkehr
Umwelt & Landwirtschaft

Baumaßnahmen

Nach § 45 Abs. 6 StVO müssen die Unternehmer vor dem Baubeginn, der sich auf den Straßenverkehr auswirkt, die entsprechende Anordnung darüber einholen, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Bauunternehmer haben mit der Antragstellung grundsätzlich einen Verkehrszeichenplan vorzulegen.

Baumaßnahmen können sein:

Arbeitsstellen auf Fahrbahnen, Seitenstreifen, Parkhäfen, Geh- und Radwegen, Arbeiten der laufenden Straßenunterhaltung, Kranaufstellungen sowie Herstellungen von Baustellenzufahrten

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Lageplan mit genauer Einzeichnung des Bauorts und der Baustrecke
  • Regelplan bzw. Verkehrszeichenplan mit Darstellung der erforderlichen Umleitungsstrecke
  • Signalzeitenplan bei Regelung mittels Lichtzeichenanlage
  • bei Landesstraßen - die Gestattungsnummer zur konkreten Baumaßnahme des Landesbetriebes Straßenwesen

Formular:
Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen (z.B. Baumaßnahmen)

Hinweise

Der exakte Zeitraum der Arbeiten sowie der zuständige Bauleiter müssen unbedingt angegeben werden. Die Anträge sind mindestens 2 Wochen vor dem Beginn der Baumaßnahme zu stellen. Bei umfangreichen, bzw. länger andauernden Baumaßnahmen (z.B. Gesamtsperrungen oder Sperrungen auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) sind die Anträge mindestens 4 Wochen vor Baubeginn zu stellen. Wenn Buslinien betroffen sind hat die Antragsstellung mindestens 6 Wochen vor Baubeginn zu erfolgen.

Breitbandausbau: Anträge zum Breitbandausbau sind auf Grund ihres Umfanges mindestens 4 Wochen vor Baubeginn vollständig einzureichen (nach Möglichkeit noch früher). Sollten die Unterlagen, nicht vollständig vorliegen (wichtig: Gestattung des Straßenbaulastträgers), verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

Weitere Hinweise zur Antragstellung zum Breitbandausbau wurden hier zusammengestellt.

Gebühren

10,20 € bis 767,00 € je nach Bearbeitungsaufwand und der Art der Maßnahme entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Ansprechpartner zuständig für Stadt Nauen, Gemeinde Brieselang

Ansprechpartner zuständig für Stadt Falkensee

Ansprechpartner zuständig für Stadt Falkensee, Amt Friesack

Ansprechpartner zuständig für Ketzin/Havel, Schönwalde Siedlung

Ansprechpartner zuständig für Stadt Rathenow, Gemeinde Milower Land

Ansprechpartner zuständig für Amt Rhinow, Breitbandausbau im gesamten Landkreis

Ansprechpartner zuständig für Stadt Premnitz, Amt Nennhausen

Ansprechpartner zuständig für Gemeinde Dallgow-Döberitz, Gemeinde Schönwalde-Glien, Gemeinde Wustermark