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Vollzeitausbildung

Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die sich in der Vollzeitausbildung (Berufsfachschule, Berufliches Gymnasium, Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsgrundschuljahr, Absolvierung Berufsschulpflicht, 2-jährige Fachoberschule) befinden, werden Zuschüsse zu den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Schule/Ausbildungsstätte/Praktikumsbetrieb gewährt.

Grundvoraussetzungen hierfür sind, dass diese Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz im Landkreis Havelland (Landkreis) haben und keine Arbeits- oder Ausbildungsvergütung erhalten.

Die Bezuschussung der Fahrtkosten ist von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern beim Landkreis zu beantragen. Ist die Inanspruchnahme einer subventionierten Schülerfahrkarte ausgeschlossen und werden die Anspruchsvoraussetzungen für eine Bezuschussung grundsätzlich festgestellt, haben die Antragsteller die Beförderung in eigener Verantwortung zu organisieren und die hierfür aufzuwendenden Kosten für mindestens einen Monat zu verauslagen. Zuschüsse zu den Fahrtkosten können von den Antragstellern für den zurückliegenden Zeitraum eines Schuljahres (für einen Monat oder für bis zu 12 Monate) beim Landkreis beantragt werden.

Hierfür ist das vom Landkreis vorgesehene Formular zu verwenden, dem geeignete Nachweise über die verauslagten Beförderungskosten beizufügen sind.

An wen wende ich mich?

Landkreis Havelland Schulverwaltungsamt

  • Frau Gabriele Bornemann
  • Platz der Freiheit 1
  • 14712 Rathenow
  • 03385 551-4513
  • 03385 551-34513
  • E-Mail schreiben

Welche Gebühren/Entgelte/Auslagen kommen auf mich zu?

Für das Verwaltungsverfahren der Gewährung von Zuschüssen zu den Fahrtkosten für die Vollzeitausbildung werden keine Gebühren/Entgelte erhoben.

Der Landkreis Havelland bezuschusst die Schülerfahrtkosten auf der Grundlage des § 5 der Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten. Der sich hieraus ergebende Eigenanteil beläuft sich, ohne Berücksichtigung von erhöhten Zuschüssen für Geschwisterkinder oder für Empfänger von Sozialleistungen nach demnach dem AsylbLG, dem SGB II, dem SGB XII, dem Bürgergeld-Gesetz, dem WoGG und/oder dem Wohngeld-Plus-Gesetz oder dem BKGG auf 10 % des gültigen Tarifes, maximal auf 20 € pro Monat.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

§ 112 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG)

Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten vom 17. April 2023 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 06/2023), Inkrafttreten am 1. August 2023