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Invasive Arten

Invasive Arten sind Organismen, die in Gebieten vorkommen, in denen sie nicht heimisch sind, und unerwünschte Auswirkungen auf die lokale Umwelt haben. Im Naturschutz gelten sie als Herausforderung, da sie oft mit einheimischen Arten um Lebensraum und Ressourcen konkurrieren, was zu deren Verdrängung führen kann. Diese Eindringlinge können nicht nur in natürlichen Ökosystemen, sondern auch in landwirtschaftlichen Gebieten und urbanen Umgebungen Probleme verursachen. Auf unserer Website erfahren Sie mehr darüber, wie wir mit invasiven Arten umgehen und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um ihre Auswirkungen zu minimieren und die heimische Biodiversität zu schützen.

Im Jahr 2015 trat die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 in Kraft. Eine erste Unionsliste mit invasiven Arten wurde mit Datum vom 13.07.2016 veröffentlicht. Die Regelungen wurden mittlerweile in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aufgenommen.

Gemäß dieser Verordnung sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, Aktionspläne für die Verbreitungspfade und Managementmaßnahmen im Zusammenhang mit invasiven Arten zu erstellen. Es wird dabei grundsätzlich zwischen bereits etablierten, invasiven Arten und neu auftretenden Arten unterschieden. Besonders bedeutsam sind Maßnahmen wie Besitz- und Vermarktungsverbote sowie rasche Interventionen in der Frühphase einer Invasion. Für bereits weit verbreitete Arten sollen geeignete Managementmaßnahmen identifiziert und umgesetzt werden.

 

Meldung invasiver Arten

Über das Meldeportal des Landesamtes für Umwelt (LfU) haben Sie die Möglichkeit, einen Fund oder eine Sichtung zu melden. Die einzelnen Steckbriefe enthalten Bestimmungskriterien, die eine schnelle und einfache Identifizierung ermöglichen und gleichzeitig Informationen über die betreffenden Arten bereitstellen. Dies erleichtert eine effektive Dokumentation und Bewertung invasiver Arten in der Umwelt.

 

Was können Sie selbst tun?

Die Bekämpfung der weiteren Ausbreitung invasiver Arten beginnt in der eigenen Wohnung und im eigenen Garten. Als Privatperson sollten Sie beispielsweise darauf achten, keine Gartenabfälle in der freien Landschaft zu entsorgen und das Ausbringen neuer Arten in die Natur zu unterlassen. Es ist ebenso ratsam, offene Flächen nicht sich selbst zu überlassen, insbesondere wenn bereits Problempflanzen in der Nähe wachsen und sich ausbreiten. Ihre aktive Rolle im Schutz vor invasiven Arten trägt dazu bei, die Umweltintegrität zu bewahren und die Auswirkungen dieser Arten zu minimieren.

 

Hinweis
Gemäß § 19 Abs. 3 TTDSG ( Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) weist der Landkreis Havelland darauf hin, dass die Internetseite des Landkreises verlassen und eine externe Internetseite geöffnet wird, sobald ein Link mit einer weißen Birne gekennzeichnet ist.