Landkreis & Verwaltung
Arbeit & Leben
Wirtschaft & Verkehr
Umwelt & Landwirtschaft

Leitungsbauvorhaben

Im Zuge von Leitungsverlegungen für Strom, Gas, Wasser, Abwasser, und Telekommunikation sind u. a. die umweltrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Aus diesem Grund ist das Umweltamt im Rahmen von Planungs- und Genehmigungs-verfahren als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen, um ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die nachfolgenden Unterlagen sind bitte ausschließlich digital als pdf-Datei an die oben genannte E-Mail-Adresse des Umweltamtes des Landkreises Havelland zu übermitteln. Falls die Unterlagen in gedruckter Form erforderlich sind, werden wir Sie benachrichtigen.

  • Vorhabensbeschreibung (u. a. Angaben zur Bauweise)
  • Angaben zur Lage (Gemarkung, Flur, Flurstück/e)
  • Angaben zur Baustellenerschließung
  • Angaben zum Bewuchs und sonstigen ökologisch wertvollen Strukturen (Gehölze, Mager- und Feuchtwiesen)
    und der Baustellenerschließung
  • Angaben zur Beeinträchtigung von Flora und Fauna, Boden, Landschaftsbild und Oberflächengewässer durch den
    Baubetrieb
  • Maßnahmen zur Minderung/Vermeidung des Eingriffs und ggf. Alternativenprüfung
  • Darstellung der vorgenannten Punkte in Text und aussagekräftigen Plänen (u. a. Fotodokumentation)

  • Alle relevanten Planungsunterlagen werden dem Sekretariat des Umweltamtes des Landkreises Havelland übergeben.

    Daraufhin erfolgt automatisch die Einbeziehung der Sachgebiete:

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
  • Untere Naturschutzbehörde
  • Untere Wasserbehörde
  • Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
  • Dies gewährleistet eine koordinierte Stellungnahme seitens des Umweltamtes, möglicherweise verbunden mit anfallenden Gebühren.

    Es ist zu beachten, dass auch andere Behörden des Landkreises, wie beispielsweise die Untere Denkmalschutzbehörde oder das Ordnungs- und Verkehrsamt, eigenständig in den Beteiligungsprozess einzubeziehen sind.

    Die Bearbeitungszeit der vollständigen (!) Unterlagen beträgt mind. einen Monat.

    Falls die Stellungnahme des Umweltamtes auf die Notwendigkeit zusätzlicher Genehmigungen hinweist, sind die Anträge separat in den entsprechenden Sachgebieten zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den jeweiligen Merkblättern.

  • Die Erteilung einer Stellungnahme des Umweltamtes ist gebührenpflichtig.
  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührengesetz des Landes Brandenburg i. V. m. Gebührenordnung Umwelt
  •