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Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Die Kinder- und Jugendärztinnen führen ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr in Amtshilfe für Sozial- und Jugendämter, sowie nach dem Brandenburgischen Schulgesetz durch.

Individualmedizinische Aufgaben:

  • Feststellung des individuellen Gesundheits- und Entwicklungsstandes einschließlich der Entwicklung und Erfassung körperlicher und seelischer Erkrankungen
  • Früherkennung von Entwicklungsstörungen und Screenings z. B. auf Sehstörungen und Hörfehler
  • Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls Schließen von Impflücken
  • Veranlassung und Koordination notwendiger gesundheitlicher Maßnahmen
  • Kooperation mit niedergelassenen Haus-, Kinder- und Fachärzten, Vermittlung von Fördermaßnahmen und psychosozialer Dienste sowie Maßnahmen der Jugendhilfe
  • Betreuung und nachgehende Fürsorge

Beratende Aufgaben:

  • Beratung von Eltern, Erziehern und Lehrern
  • Aufzeigen zu erwartender gesundheitlicher Risiken und Belastungseinschränkungen in Kita, Schule, Ausbildung und Beruf sowie arbeitsmedizinische Primärprävention
  • Beratung zur kindgemäßen Arbeitsplatzgestaltung in der Schule
  • Beratung zur Bewegungsförderung, Ernährung und zu auditiven und visuellen Hilfen etc.

Mitwirkung an der kommunalen Gesundheitsberichterstattung

  • Die bei den ärztlichen Untersuchungen der Kinder und Schüler erhobenen Daten werden für die kommunale Gesundheitsberichterstattung genutzt.
  • Sie dienen dem Landkreis, den Städten und Gemeinden als Entscheidungshilfe bei der Gesundheits- und Sozialplanung.

Für eine Kontaktaufnahme mit den Sozialarbeiterinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes folgen Sie bitte diesem Link.