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Leistungsbeschreibung

Um einen Grundstücksteil grundbuchmäßig abschreiben zu können (Teilung), ist es notwendig zuvor ein Flurstück zu bilden. Gemäß § 7 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) darf die Teilung eines Grundstückes keine baurechtswidrigen Zustände schaffen. Zu beachten sind dabei insbesondere das Abstandsflächenrecht, die Erschließung und Brandabstände. Siehe auch Grenzfeststellung.

Antragsberechtigte

  • Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Inhaberinnen und Inhaber grundstücksgleicher Rechte
  • Erwerberinnen und Erwerber mit Vollmacht der zuvor Genannten

Erforderliche Unterlagen

  • Vermessungsantrag (siehe Formulare)
  • eventuell Skizzen zur geplanten neuen Grundstücksgrenze

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG)
  • Grundbuchordnung (GBO)
  • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

Gebühren

  • Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO)
  • Grundaufwand sowie Gebühren in Abhängigkeit vom Bodenwert, der anrechenbaren Grenzlängen, der Anzahl der einzubringenden Abmarkungen und Anzahl der neuen Flurstücke
  • Gebühren in Abhängigkeit der benötigten Arbeitszeit für die Prüfung, ob durch eine die Teilung vorbereitende Liegenschaftsvermessung Zustände geschaffen werden, die den Vorschriften der Brandenburgischen Bauordnung widersprechen.