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Landschaftsrahmenplan des Landkreises Havelland

Rechtliche Grundlagen

Der Landkreis Havelland stellt den Landschaftsrahmenplan gemäß § 4 Abs. 2 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) auf.

Als regionaler Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege stellt der Landschaftsrahmenplan gemäß § 10 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Grundlage des Landschaftsprogramms sowie unter Beachtung der Ziele und Berücksichtigung der Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung dar.

Der Landschaftsrahmenplan entfaltet selbst keine Verbindlichkeiten. Seine Inhalte sind in Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen und er bietet gleichzeitig Grundlagen und Bewertungsmaßstäbe für Umweltprüfungen.

Der Entwurf des Landschaftsrahmenplanes besteht aus Band 1 (Entwicklungsziele und Maßnahmen), Band 2 (Bestand und Bewertung) dem Kartensatz sowie der Angaben zur Überprüfung der Verwirklichung der Planziele als zusätzliches Textdokument.

Die Unterlagen stehen auf dieser Internetseite auch als PDF-Dateien zum Herunterladen bereit.

 

Hinweis
Gemäß § 19 Abs. 3 TTDSG ( Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) weist der Landkreis Havelland darauf hin, dass die Internetseite des Landkreises verlassen und eine externe Internetseite geöffnet wird, sobald ein Link mit einer weißen Birne gekennzeichnet ist.