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Jagdbehörde

Die untere Jagdbehörde dient der Durchsetzung der im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz geregelten Wildhege, der zweckmäßigen Gestaltung von Jagdbezirken sowie einer weidgerechten Jagddurchführung. Weiterhin überwacht die untere Jagdbehörde den Wildhandel und führt die Aufsicht über die Jagdgenossenschaften.

Einen Auszug zu anfallenden Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen der Unteren Jagdbehörde finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis zur Jagdscheinverlängerung 2024:

Anträge zur Jagdscheinverlängerung können ab dem 01.01.2024 gestellt werden.
Die Erteilung der Verlängerung des Jagdscheines kann sich jedoch verzögern und wird erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen (Einwilligung DSGVO, Antrag, Versicherungsnachweis) vorliegen und die erforderliche Überprüfung der Zuverlässigkeit abgeschlossen ist.

 

Für die Ausübung der Jagd wird folgendes benötigt:

  • Jagderlaubnis für ein bestimmtes Jagdrevier (Pacht, Begehungsschein/Jagderlaubnisschein*) oder eigenes Jagdgebiet
  • Erlaubnis der zuständigen Jagdbehörde (gültiger Jagdschein)

* Hinweis zum Formular "Begehungsschein/Jagdschein": hierbei handelt es sich um einen freiwilligen Service des Landkreises Havelland. Die Nutzung dieses Formulars basiert auf eigener Verantwortung, der Landkreis Havelland übernimmt keine Haftung für die richtige Verwendung bzw. Vollständigkeit des bereitgestellten Formulars.

 

 

 

Einführung eines Onlineverfahrens für die Jagdstatistik ab dem Jagdjahr 2021/2022 sowie Wildmarken mit Strichcode ab dem Jagdjahr 2021/2022

Nähere Informationen finden Sie hier:

Handbuch Jagdstatistik Brandenburg für Anwender

Handbuch Jagdstatistik Brandenburg für Jäger

Informationsschreiben der obersten Jagdbehörde zur Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich Jagd

Ab dem Jagdjahr 2022/2023 nimmt die untere Jagdbehörde die Meldung der Jagdstatistik nur noch über das Onlineportal entgegen.

Die Streckenmeldungen sind bis zum 10. April 2024 online einzupflegen.

 

Jagd in befriedeten Bezirken

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema  "Bejagung in befriedeten Bezirken" nebst Antragsformular sowie einen entsprechenden Hinweis über die Verabeitung Ihrer Daten gemäß DSGVO.

Schäden durch Wildtiere in der Ortslage

Informationsblatt Schäden durch Wildtiere

 

Abschusspläne

Abschusspläne sind bis zum 01. April 2024 in zweifacher Ausführung schriftlich einzureichen.

Die  Formulare für die Abschussplanung 2024/2025 sowie die Formulare 110 bis 140 stehen Ihnen hier  zur Verfügung.

Ein Merk- bzw. Infoblatt für die Abgabe der Abschusspläne finden Sie hier.

 

Jagdbeirat

Hier  finden Sie die Auflistung der Mitglieder des Jagsbeirates

 

Trichinenuntersuchungen

Nähere Informationen zu Trichinenuntersuchungen erhalten Sie hier.

 

Aktuelles:

  • Das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ruft erneut zur Beteiligung an der bundesweiten Erhebung im Rahmen des Projektes „Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands“ (WILD) auf.  Dieses Projekt ist ein bundesweites Monitoring-Programm zur großflächigen Populationserfassung bejagbarer Wildtiere und liefert wichtige Grundlagen für die Umweltbeobachtung, den Artenschutz sowie die Erhaltung der Jagd. Für eine verlässliche Auswertung benötigt das Projekt von allen Jagdausübungsberechtigten eine flächendeckende Wildtiererfassung aus allen Jagdbezirken. Hierzu schicken Sie bitte das entsprechende Formular bis 30.04.2023 ausgefüllt der untere Jagdbehörde des Landkreises Havelland zu.
  • Hier finden Sie das Merkblatt "Probenahme auf Untersuchung Schweinepest und Afrikanische Schweinepest"  sowie das dazugehörige  Begleitformular.
  • Verbot bleihaltiger Jagdmunition in Brandenburg: Seit dem 01.04.2021 gilt in Brandenburg das Verbot bleihaltiger Jagdgeschosse. Gemäß § 4 Abs. 11 Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV) darf verwendete Büchsenmunition auf der Jagd ab dem Jagdjahr 2021/2022 nicht mehr Blei als nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbar an den Wildkörper abgeben. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz teilte dem Landesjagdverband mit Schreiben vom 16.04.2021 sowie den unteren Jagdbehörden des Landes ausdrücklich mit, dass der Maßstab für die Einhaltung des Bleiminimierungsgebotes nicht eine bestimmte Jagdwaffe ist, sondern die generelle Verfügbarkeit von bleiminimierter Munition und geeigneter Waffen auf dem Markt. Im Ergebnis dürfen daher in Brandenburg seit dem 01.04.2021 keine Waffen, aus denen keine bleiminimierte Munition verschossen werden kann, für die Jagd auf Schalenwild mehr verwendet werden. Auf dem Schießstand hingegen ist die Verwendung von Bleigeschossen weiterhin möglich, da diese dort aufgefangen werden und nicht in den Naturkreislauf gelangen.