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Wohnheime für Auszubildende

Der Landkreis Havelland ist Schulträger des Oberstufenzentrums Havelland mit seinen drei Schulstandorten in Friesack, Rathenow und Nauen.

An den Schulstandorten Friesack und Rathenow werden neben den (Berufs-)SchülerInnen mit Wohnsitz im näheren Umfeld auch (Berufs-)SchülerInnen aus anderen, entfernten Landkreisen des Landes Brandenburg und auch aus anderen Bundesländern unterrichtet.

Nicht allen kann aufgrund zum Teil sehr großer Entfernungen die tägliche Anfahrt zur Schule zugemutet werden, so dass der Landkreis Havelland als Schulträger an beiden Standorten ein Wohnheim betreibt, in denen diese (Berufs-)SchülerInnen in ihren Schulwochen am Schulstandort leben können.

Darüber hinaus stehen die Wohnheime bei freien Kapazitäten auch anderen Nutzern wie z. B.  Auszubildenden im berufspraktischen Teil der Ausbildung oder Besuchern von anderen Fortbildungsveranstaltungen in Rathenow oder Friesack offen.

Mit dem Antrag auf einem Wohnheimplatz in Rathenow oder Friesack kann eine Nutzung beantragt werden. 

Standorte der Wohnheime:

Wohnheim für Auszubildende Friesack
 Berliner Allee 6
 14662 Friesack

Wohnheim für Auszubildende Rathenow
Bahnhofstraße 3 - 3 b
14712 Rathenow

Weitere Informationen zu den Wohnheimen finden sich unter www.wohnheime-osz-havelland.de

  

An wen wende ich mich?

  • Frau Nicole Pultermann
  • Platz der Freiheit 1
  • 14712 Rathenow
  • 03385 551 4519
  • 03385 551 34519
  • E-Mail schreiben

Welche Gebühren / Entgelte / Auslagen kommen auf mich zu?

Satzung über die Nutzung und über die Erhebung von Gebühren für die Wohnheime für Auszubildende des Oberstufenzentrums Havelland

Diese Satzung regelt die Nutzungsbestimmungen und die Gebührenpflicht für die Nutzung der Wohnheime.

Welche Vorschriften sind zu beachten?

Hausordnung für das Wohnheim in Rathenow

Hausordnung für das Wohnheim in Friesack

Die Hausordnung legt die Rahmenbedingungen für das Verhalten in den Wohnheimen einschließlich der zugeordneten Außenwohnungen und auf dem zugehörigen Außengelände fest. Diese gilt für alle Nutzer bzw. Gäste und muss von ihnen verbindlich anerkannt werden.